Bundesgesetzlich notwendige Valorisierung der Sozialunterstützung: Durch steirische Reform werden Ausgaben abgefedert!
Steiermark setzt auf Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit statt falscher Anreize; Valorisierung ist aufgrund der Vorgaben des Bundesgesetzes und der Koppelung an den Ausgleichszulagenrichtsatz durchzuführen; Steiermark zahlt aber dank der Reform der Sozialunterstützung nur 95 Prozent des Höchstsatzes aus; klare Kostenersparnis für Land und Gemeinden