Tierschutzpreis für besonders tierfreundliches Bauen 2026
Tierfreundliches Bauen in der Landwirtschaft: Der Tierschutzpreis 2026
Die Tierschutzombudsstelle Steiermark schreibt den Preis „Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum“ für landwirtschaftliche Gebäude aus. Dieser Preis würdigt innovative Projekte in der Nutztierhaltung, die sich durch hohe Tierfreundlichkeit auszeichnen. Es werden Konzepte prämiert, die neben Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit besonders auf das Wohl der Tiere achten.
Landwirtinnen und Landwirte aus der Steiermark können ihre Projekte ab 1. März 2026 bis zum 30. April 2026 einreichen. Die Einreichung erfolgt per E-Mail, Post oder online an die Geschäftsstelle der Tierschutzombudsfrau in Graz. Ziel des Preises ist es, gute Beispiele zu präsentieren und die Motivation für tierfreundliche Gestaltung in der Landwirtschaft zu fördern. Detaillierte Informationen, Merkblätter und das Einreichformular sind auf der Webseite verfügbar. Bei Fragen steht die Tierschutzombudsstelle telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Landwirtschaftliche Gebäude prägen die Kulturlandschaft und sind Visitenkarten für den Betrieb und eine ganze Region. Sie sind Arbeitsstätte für die landwirtschaftliche Produktion und damit Arbeitsplatz sowie Lebensraum für landwirtschaftliche Nutztiere. Für Stallgebäude müssen viele Anforderungen erfüllt werden, von der (Arbeits-)Wirtschaftlichkeit über die Tiergerechtheit bis zur Umweltverträglichkeit und Einbindung ins Landschaftsbild.
Der Preis „Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum" wird 2026 von der Tierschutzombudsstelle ausgeschrieben und würdigt zukunftsweisende Bauprojekte in allen Bereichen der Produktion bei landwirtschaftlichen Nutztieren, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen.
Ausgeschrieben wird der Preis steiermarkweit.
Ziel ist es, besondere Leistungen und gelungene Konzepte des tierfreundlichen Bauens in der Nutztierhaltung zu prämieren, um die Motivation, im Agrarbereich auf hohem Niveau zu planen und zu bauen, zu steigern und gute Beispiele allen Landwirtinnen und Landwirten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu präsentieren.
Sie können Ihr Projekt ab dem 01.03.2026 per E-MAIL, POSTALISCH oder
ONLINE einreichen. Der Einreichschluss ist am 30.04.2026 (Datum des Poststempels).
Das unterschriebene Formular sowie die notwendigen Beilagen können unter folgender Adresse eingereicht werden:
Geschäftsstelle der Tierschutzombudsfrau
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Schmiedgasse 34, 8010 Graz
Nähere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt Besonders tierfreundliche Haltung


