Hundebetreuung und Coronavirus
Das Coronavirus breitet sich weiter aus und sorgt in Österreich und weltweit für einen Ausnahmezustand. Immer mehr Menschen müssen in häusliche Quarantäne. Was bedeutet das für HundehalterInnen und ihre Haustiere?
Aufgrund der aktuellen, durch das Coronavirus (Covid-19) bedingten Ausnahmesituation stellen sich viele HundehalterInnen die Frage, ob bzw. wie sie die Betreuung ihres Tieres weiterhin gewährleisten können.
Die Tierschutzombudsstelle Steiermark stellt klar, dass dem Tierwohl und den tierlichen Bedürfnissen auf jeden Fall Sorge getragen werden muss.
Doch wie sieht das nun in der Praxis aus?
HundehalterInnen in Quarantäne: Wenn über eine infizierte Person oder im Verdachtsfall Quarantäne verhängt wird, hat der Sozialkontakt mit anderen Personen jedenfalls zu unterbleiben. Wer das Bett verlassen kann und über einen eigenen Garten verfügt, kann sich selbst um seine Vierbeiner kümmern und diese am eigenen Grundstück bewegen.
Wenn bei der Heimquarantäne keine Möglichkeit besteht das eigene Grundstück (Garten) ohne Kontakt mit Dritten zu betreten, kein Eigengarten vorhanden ist und/oder das Bett aus gesundheitlichen Gründen zu hüten ist, so muss die Betreuung des Hundes durch andere Personen sichergestellt werden.
Die Tierschutzombudsstelle Steiermark appelliert im Rahmen der der Nachbarschaftshilfe, sich der Tiere betroffener Personen anzunehmen und bei deren Betreuung unterstützend mitzuwirken. Selbiges gilt auch für Tiere von Personen, welche den Risikogruppen zuzuordnen sind (ältere Menschen, Menschen mit durch Vorerkankungen geschwächtem Immunsystem, chronisch kranke Personen, ...).
Generell dürfen derzeit Spaziergänge mit dem Hund nicht in größeren Personengruppen stattfinden, sollten eher kurz gehalten werden und in der näheren Wohnumgebung stattfinden.
Die derzeitige Ausnahmesituation erfordert einerseits Distanz, aber auch Zusammenhalt um zu garantieren, dass Mensch und Tier unbeschadet daraus hervorgehen.